Arbeitsrecht

Unsere Tätigkeiten für Sie im Arbeitsrecht

arbeitsrecht

  • Ausarbeitung von Arbeitsverträgen
  • Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern über Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis
  • Durchsetzung von Zahlungsansprüchen der Arbeitnehmer
  • Beratung zu Kündigungsmöglichkeiten sowie deren Ausführung
  • Gestaltung von Aufhebungs- und Abfindungsvereinbarungen
  • Durchführung der Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers oder die Verteidigung des Arbeitgebers hiergegen

 

Für Arbeitnehmer

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben . . .

dann beachten Sie bitte, dass Sie hiergegen innerhalb von 21 Tagen Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben müssen, anderenfalls die Kündigung allein wegen des Fristablaufs wirksam wird, selbst wenn Sie mit Rechtsfehlern behaftet war und das Arbeitsverhältnis nicht wirksam beendet hätte!
Wenn Sie mit der Kündigung nicht einverstanden sind oder glauben, dass die Kündigung nicht gerechtfertigt ist, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht auf und lassen Sie sich über die Rechtsaussichten einer Kündigungsschutzklage informieren. Hier sind immer wieder falsche Rechtsmeinungen und Gerüchte in Umlauf, auf die Sie sich keinesfalls verlassen sollten! Am besten vereinbaren Sie noch innerhalb der ersten Woche nach der Kündigung einen Termin für eine erste Beratung.

 

Falls Sie rechtsschutzversichert sind, gilt die Arbeitgeberkündigung stets als Versicherungsfall; die Kosten der Beratung oder des gesamten Rechtsstreits trägt dann Ihre Versicherung.

Bitte bringen Sie zur Beratung über die Kündigung folgende Unterlagen mit:

  • den Arbeitsvertrag einschl. aller Zusatzverträge
  • die Kündigung
  • eine Lohnabrechnung und
  • die Police oder Beitragsbescheinigung Ihrer Rechtsschutzversicherung (falls vorhanden)

 

Für Arbeitgeber

Wenn Sie sich von einem Mitarbeiter trennen wollen . . .

Bitte bereiten Sie eine beabsichtigte Kündigung sorgfältig vor – Ihr Rechtsanwalt hilft Ihnen dabei!

Bedenken Sie: Die Normen des Arbeitsrechts dienen vorallem dem Schutz des Arbeitnehmers. Wenn Sie die Kündigung nicht gut vorbereitet haben, werden Sie nur selten beim Arbeitsgericht erfolgreich sein.
Andererseits stimmt auch nicht die oft gehörte Aussage, die Arbeitsgerichte würden stets zugunsten des Arbeitnehmers entscheiden. Sie wenden die Gesetze an (siehe oben: Arbeitnehmerschutzgesetze!) und decken hierbei unerbittlich Ihre Fehler auf. Aber es geht auch anders! Sind die Gründe für die Kündigung richtig herausgearbeitet und ist die Kündigung dann form- und verfahrensfehlerfrei ausgesprochen, wird die Kündigung beim Arbeitsgericht halten.

Also lassen Sie die Kündigungsmöglichkeit vorher von Ihrem Rechtsanwalt prüfen – Sie bekommen auch für den Fall einer notwendigen fristlosen Kündigung stets einen kurzfristigen Termin. Die Erstberatungsstunde kostet Sie als Arbeitgeber € 180,00 netto; also sehr wenig im Vergleich zu den möglichen Folgekosten einer voreiligen und rechtsfehlerhaften Kündigung (Lohnfortzahlung, Abfindung, Verfahrenskosten).

 

Links

Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts