Designrecht

Unsere Tätigkeiten für Sie im Designschutz

Außergewöhnliche Designs entscheiden über den Kauf von Produkten und stellen einen wichtigen Vermögenswert dar. 

designSie haben ein neues Design für Ihre Produkte entworfen? Sei es eine neue Formgebung, Oberflächen- oder Farbgestaltung – schützen Sie Ihr Design vor Nachahmung! Melden Sie Ihr Design noch vor der ersten Veröffentlichung zum Schutz an.

 

Wir beraten Sie bei der Planung und Registrierung Ihrer Designs auf nationaler und internationaler Ebene und sind als Vertreter zugelassen

  • vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)
  • vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO, früher: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt)
  • vor der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO/OMPI)
  • vor dem Bundespatentgericht und vor den Zivilgerichten.

 

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten auch zu rechtlichen Schritten gegen Plagiate und bei sonstigen Designverletzungsstreitigkeiten wie Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen oder Klagen.

Schutzvoraussetzungen

Die äußere Erscheinungsform eines Produkts kann als Design geschützt werden, sofern sie neu ist und Eigenart aufweist.

Schutzdauer eines Designs

Die Schutzdauer eines Designs beträgt maximal 25 Jahre; in dieser Zeit genießt der Inhaber  ein Monopolrecht, das Design zu benutzen.