Wettbewerbsrecht

Unsere Tätigkeiten für Sie im Wettbewerbsrecht

wettbewer2Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) bestimmt die Grenzen zulässiger Wettbewerbshandlungen und die Möglichkeiten, gegen einen Wettbewerbsverstoß vorzugehen.

Nach der Gesetzesänderung im Dezember 2015 wird die Rechtsprechung im Wettbewerbsrecht sorgfältig zu beobachten sein, insbesondere auch zum Begriff der „unternehmerischen Sorgfalt“ .

Im Falle eines Wettbewerbsverstoßes ist zumeist eine Abmahnung angezeigt, bevor gerichtliche Schritte eingeleitet werden. Generell ist dabei rasches Handeln notwendig, um sich nicht die Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung zu verbauen und um nicht die Verjährung der Ansprüche zu riskieren.

Auch wenn Sie wegen eines angeblichen Wettbewerbsverstoßes abgemahnt wurden, sollten Sie keine Zeit verlieren.

Wir vertreten Sie bei der Abwehr wie auch bei der Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche vor den Zivilgerichten.

Sie starten ein neues Projekt? Wir beraten Sie auch bei der Vorabprüfung von Werbemaßnahmen, Produkteinführungen, bei der Planung Ihrer Produktkennzeichnungen und Ihrer Internet-Auftritte.